Erbschaftssteuer-Rechner – Erbschaft Freibetrag berechnen | SmartToolbox.de
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Erbschaftssteuer-Rechner

Berechne Freibetrag, Steuerklasse und Erbschaftssteuer nach deutschem Erbschaftsteuergesetz.

Erbschaftssteuer

11.000,00 €

Steuersatz: 11 %

Netto-Erbschaft

489.000,00 €

Freibetrag

400.000,00 €

Steuerpflichtiger Betrag

100.000,00 €

Steuerklasse

I

Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad:

Ehepartner: 500.000 €Kind: 400.000 €Enkel: 200.000 €Elternteil: 100.000 €Geschwister: 20.000 €Sonstige: 20.000 €

Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Berechnung nach dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Zusätzliche Freibeträge (Versorgungsfreibetrag, Hausratfreibetrag) und Sonderregelungen für Betriebsvermögen sind nicht berücksichtigt. Für eine verbindliche Berechnung wende dich an einen Steuerberater.

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Diese Berechnung ist unverbindlich. Steuerliche Angaben basieren auf allgemeinen Richtwerten 2026. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater.

Was ist ein Erbschaftssteuer-Rechner?

Der Erbschaftssteuer-Rechner berechnet die Erbschaftssteuer nach dem deutschen Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Du siehst sofort, wie hoch der Freibetrag, der Steuersatz und die Steuer ausfallen – abhängig vom Verwandtschaftsgrad und Erbschaftswert.

Die Erbschaftssteuer ist nach drei Steuerklassen gestaffelt: Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel), Steuerklasse II (Eltern, Geschwister) und Steuerklasse III (Sonstige). Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher der Freibetrag und desto niedriger der Steuersatz.

Wähle den Verwandtschaftsgrad und gib den Erbschaftswert ein. Der Rechner zeigt Freibetrag, steuerpflichtigen Betrag, Steuersatz und die resultierende Netto-Erbschaft an.

Beispielrechnung

Beispiel: Kind erbt 500.000 € → Freibetrag 400.000 €, steuerpflichtig 100.000 €, Steuerklasse I mit 11 %.

Erbschaftssteuer: 11.000 €, Netto-Erbschaft: 489.000 €.

Tipps

  • Ehepartner haben den höchsten Freibetrag (500.000 €), Kinder folgen mit 400.000 €.
  • Schenkungen zu Lebzeiten nutzen dieselben Freibeträge – alle 10 Jahre erneut.
  • Selbst genutztes Wohneigentum kann unter bestimmten Bedingungen steuerfrei vererbt werden.
  • Bei Betriebsvermögen gelten Sonderregelungen (85 % oder 100 % Verschonung möglich).

Häufige Fragen

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