Abfindungsrechner
Berechne deine Abfindung nach der Faustformel und die Steuerersparnis durch die Fünftelregelung.
Abfindung (brutto)
20.000,00 €
0,5 × 4000 € × 10 Jahre
Nettoabfindung (geschätzt)
15.206,00 €
nach Fünftelregelung
Steuer (normal)
4.963,30 €
Steuer (Fünftelregelung)
4.794,00 €
Steuerersparnis
169,30 €
Hinweis: Die Faustformel (0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr) ist ein Richtwert – ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht in der Regel nicht. Die Fünftelregelung kann die Steuerlast auf Abfindungen erheblich senken. Dies ist eine vereinfachte Berechnung – für verbindliche Angaben wende dich an einen Steuerberater.
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Diese Berechnung ist unverbindlich. Steuerliche Angaben basieren auf allgemeinen Richtwerten 2026. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater.
Was ist ein Abfindungsrechner?
Der Abfindungsrechner berechnet deine voraussichtliche Abfindungshöhe und zeigt die steuerliche Ersparnis durch die Fünftelregelung. Bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag erhalten viele Arbeitnehmer eine Abfindung als Entschädigung. Die gängige Faustformel lautet: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Die Fünftelregelung kann die Steuerlast erheblich senken.
Beispielrechnung: Abfindung
Beispiel: Bei einem Bruttogehalt von 4.000 €/Monat und 10 Jahren Betriebszugehörigkeit ergibt die Faustformel eine Abfindung von 20.000 € brutto.
Durch die Fünftelregelung kann die Steuerbelastung deutlich geringer ausfallen als bei normaler Versteuerung – die geschätzte Nettoabfindung liegt bei ca. 16.500 €.
Tipps
- ▸Die Faustformel (0,5 Monatsgehälter/Jahr) ist ein Richtwert – verhandelt werden können auch höhere Beträge.
- ▸Kläre mit einem Steuerberater, ob die Fünftelregelung in deinem Fall anwendbar ist.
- ▸Achtung: Eine Abfindung führt nicht automatisch zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld – nur bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund.