Mutterschaftsgeld-Rechner
Berechne dein Mutterschaftsgeld 2026: Krankenkasse zahlt max. 13 €/Tag, der Arbeitgeber schließt die Differenz zu deinem Nettolohn. Schutzzeitraum: 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt.
Nettoeinkommen der letzten 3 Monate (je Monat separat)
Mutterschaftsgeld 2026
Krankenkasse
Arbeitgeberzuschuss
83,33 €/Tag · 2.500,00 €/Monat
Schutzzeitraum
Im Anschluss: Nach dem Mutterschaftsgeld kannst du Elterngeld beantragen – berechne es mit unserem Elterngeld-Rechner.
Hinweis: Die genaue Berechnung des Mutterschaftsgeldes erfolgt durch deine Krankenkasse. Maßgeblich sind die letzten 3 abgerechneten Gehaltsmonate vor Beginn der Schutzfrist. Bei Minijobbern und geringfügig Beschäftigten gelten besondere Regelungen.
Ergebnis exportieren
Diese Berechnung ist unverbindlich. Steuerliche Angaben basieren auf allgemeinen Richtwerten 2026. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater.
Was ist ein Mutterschaftsgeld-Rechner?
Der Mutterschaftsgeld-Rechner schätzt dein Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss während der gesetzlichen Schutzfristen. Die Schutzfristen umfassen 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und 8 Wochen nach der Geburt (bei Mehrlingen oder Frühgeburten 12 Wochen nach der Geburt).
Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von der Krankenkasse bis zu 13 € pro Kalendertag. Den Differenzbetrag zum durchschnittlichen Nettolohn übernimmt der Arbeitgeber als Zuschuss. Das Mutterschaftsgeld wird aus dem Nettodurchschnittslohn der letzten drei Monate berechnet.
Privat versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten einmalig 210 € vom Bundesamt für Familie (BAFZA). Nicht beschäftigte gesetzlich Versicherte erhalten ebenfalls maximal 210 € einmalig.
Beispielrechnung
Beispiel: Nettolohn 2.000 €/Monat, gesetzlich versichert, Geburtstermin 15.06. Schutzfrist: 04.05.–10.08. (98 Tage).
Tagessatz: 2.000 ÷ 30 = 66,67 €. KK-Anteil: 13 €/Tag. AG-Zuschuss: 66,67 − 13 = 53,67 €/Tag. Gesamt 98 Tage: 13 × 98 = 1.274 € (KK) + 53,67 × 98 = 5.260 € (AG) = ca. 6.534 €.
Tipps
- ▸Melde deinen Geburtstermin der Krankenkasse und dem Arbeitgeber so früh wie möglich.
- ▸Das Mutterschaftsgeld wird für alle Kalendertage (inkl. Wochenenden) gezahlt.
- ▸Im Anschluss an das Mutterschaftsgeld kann Elterngeld beantragt werden – die Zeiträume schließen sich nahtlos an.
- ▸Auch Frauen mit Minijob erhalten Mutterschaftsgeld, falls sie gesetzlich über eine andere Beschäftigung versichert sind.