Mutterschaftsgeld-Rechner – Mutterschaftsgeld 2026 berechnen | SmartToolbox.de
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Mutterschaftsgeld-Rechner

Stand: März 2026

Berechne dein Mutterschaftsgeld 2026: Krankenkasse zahlt max. 13 €/Tag, der Arbeitgeber schließt die Differenz zu deinem Nettolohn. Schutzzeitraum: 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt.

Nettoeinkommen der letzten 3 Monate (je Monat separat)

Mutterschaftsgeld 2026

Ø Nettoeinkommen / Monat2.500,00 €
Nettolohn / Tag83,33 €

Krankenkasse

Tagessatz (max. 13 €/Tag)13,00 € / Tag
Gesamt (98 Tage)1.274,00 €

Arbeitgeberzuschuss

Zuschuss / Tag70,33 €
Gesamt (98 Tage)6.892,67 €
Gesamt / Schutzfrist

83,33 €/Tag · 2.500,00 €/Monat

8.166,67 €

Schutzzeitraum

6 Wochen vor Geburt bis
8 Wochen nach Geburt bis
Gesamt98 Tage (14 Wochen)

Im Anschluss: Nach dem Mutterschaftsgeld kannst du Elterngeld beantragen – berechne es mit unserem Elterngeld-Rechner.

Hinweis: Die genaue Berechnung des Mutterschaftsgeldes erfolgt durch deine Krankenkasse. Maßgeblich sind die letzten 3 abgerechneten Gehaltsmonate vor Beginn der Schutzfrist. Bei Minijobbern und geringfügig Beschäftigten gelten besondere Regelungen.

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Diese Berechnung ist unverbindlich. Steuerliche Angaben basieren auf allgemeinen Richtwerten 2026. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater.

Was ist ein Mutterschaftsgeld-Rechner?

Der Mutterschaftsgeld-Rechner schätzt dein Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss während der gesetzlichen Schutzfristen. Die Schutzfristen umfassen 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und 8 Wochen nach der Geburt (bei Mehrlingen oder Frühgeburten 12 Wochen nach der Geburt).

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von der Krankenkasse bis zu 13 € pro Kalendertag. Den Differenzbetrag zum durchschnittlichen Nettolohn übernimmt der Arbeitgeber als Zuschuss. Das Mutterschaftsgeld wird aus dem Nettodurchschnittslohn der letzten drei Monate berechnet.

Privat versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten einmalig 210 € vom Bundesamt für Familie (BAFZA). Nicht beschäftigte gesetzlich Versicherte erhalten ebenfalls maximal 210 € einmalig.

Beispielrechnung

Beispiel: Nettolohn 2.000 €/Monat, gesetzlich versichert, Geburtstermin 15.06. Schutzfrist: 04.05.–10.08. (98 Tage).

Tagessatz: 2.000 ÷ 30 = 66,67 €. KK-Anteil: 13 €/Tag. AG-Zuschuss: 66,67 − 13 = 53,67 €/Tag. Gesamt 98 Tage: 13 × 98 = 1.274 € (KK) + 53,67 × 98 = 5.260 € (AG) = ca. 6.534 €.

Tipps

  • Melde deinen Geburtstermin der Krankenkasse und dem Arbeitgeber so früh wie möglich.
  • Das Mutterschaftsgeld wird für alle Kalendertage (inkl. Wochenenden) gezahlt.
  • Im Anschluss an das Mutterschaftsgeld kann Elterngeld beantragt werden – die Zeiträume schließen sich nahtlos an.
  • Auch Frauen mit Minijob erhalten Mutterschaftsgeld, falls sie gesetzlich über eine andere Beschäftigung versichert sind.

Häufige Fragen

Passende Tools

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