Krankengeld-Rechner
Berechne dein Krankengeld 2026: 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, danach 70 % des Bruttogehalts (max. 90 % des Nettos) von der Krankenkasse.
Krankengeld 2026
Phase 1: Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber (Wochen 1–6)
Phase 2: Krankengeld durch Krankenkasse (ab 7. Woche)
Max. Bezugsdauer: Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Erkrankung gezahlt. Die genaue Berechnung erfolgt durch deine Krankenkasse.
Hinweis: Das Krankengeld beträgt 70 % des Brutto-Regelentgelts, jedoch maximal 90 % des Nettolohns. Die Berechnung ist eine Näherung – die genaue Höhe legt deine Krankenkasse fest. SV-Beiträge (ca. 20 %) werden vom Krankengeld weiterhin anteilig abgezogen.
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Diese Berechnung ist unverbindlich. Steuerliche Angaben basieren auf allgemeinen Richtwerten 2026. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater.
Was ist ein Krankengeld-Rechner?
Der Krankengeld-Rechner hilft dir, deine voraussichtliche finanzielle Situation bei längerer Krankheit zu überblicken. In Deutschland zahlt der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen einer Erkrankung das volle Gehalt weiter (Lohnfortzahlung). Danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse das Krankengeld.
Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttolohns, aber maximal 90 % des Nettolohns. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) begrenzt die Berechnung auf aktuell 5.512,50 € brutto monatlich. Krankengeld kann bis zu 78 Wochen je Erkrankung bezogen werden.
Dieser Rechner gibt eine Schätzung auf Basis deiner Steuerklasse und deines Bruttogehalts. Die genaue Berechnung erfolgt individuell durch deine Krankenkasse.
Beispielrechnung
Beispiel: 3.500 € Bruttogehalt, Steuerklasse I, 8 Wochen krank. Lohnfortzahlung: 6 Wochen × 3.500 € / 4,33 × 7 ≈ 3.500 €/Woche anteilig.
Ab Woche 7: Krankengeld ca. 70 % von 3.500 € = 2.450 €/Monat brutto (= ca. 81,67 €/Tag). Die restlichen 2 Wochen × 14 Tage × 81,67 € = ca. 1.143 € Krankengeld.
Tipps
- ▸Melde dich spätestens am dritten Krankheitstag beim Arbeitgeber – und bei längerer Krankheit rechtzeitig auch bei deiner Krankenkasse.
- ▸Krankengeld wird auf die Grundsicherung (Bürgergeld) angerechnet. Plane deine Finanzen rechtzeitig.
- ▸Wer privat versichert ist, erhält je nach Tarif ein Krankentagegeld, das separat vereinbart wurde.
- ▸Selbstständige sind nicht automatisch krankengeldversichert. Freiwillig gesetzlich Versicherte können ein Wahltarif abschließen.