Wohngeld-Rechner 2026 – Anspruch & Höhe berechnen | SmartToolbox.de
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Wohngeld-Rechner

Berechne deinen voraussichtlichen Wohngeld-Anspruch nach Mietstufe, Haushaltsgröße und Einkommen.

I = niedrige Mieten, VII = sehr hohe Mieten. Die Mietstufe hängt von deiner Gemeinde ab.

Wohngeld-Berechnung

Haushaltsgröße2 Personen
MietstufeIII
Warmmiete650,00 €
Miethöchstbetrag575,00 €
Anerkannte Miete575,00 €
Monatseinkommen (netto)1.400,00 €
Eigenanteil (30 %)420,00 €
Inkl. Heizkosten-/Klimakomponente+ 23,00 €
Wohngeld ca. / Monat178,00 €
Wohngeld ca. / Jahr2.136,00 €

Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Näherungsberechnung. Das tatsächliche Wohngeld wird nach der offiziellen Formel (§ 19 WoGG) berechnet und hängt von weiteren Faktoren ab (z.B. Freibeträge, Werbungskosten, Kinderzuschlag). Die Heizkosten- und Klimakomponente wurde pauschal berücksichtigt. Für eine verbindliche Auskunft wende dich an die zuständige Wohngeldbehörde.

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Diese Berechnung basiert auf allgemeinen Richtwerten. Rechtliche Entscheidungen sollten immer mit einem Anwalt abgestimmt werden.

Was ist ein Wohngeld-Rechner?

Der Wohngeld-Rechner ermittelt deinen ungefähren Anspruch auf Wohngeld. Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen – sowohl für Mieter (Mietzuschuss) als auch für Eigentümer (Lastenzuschuss).

Seit der Wohngeld-Reform 2023 erhalten deutlich mehr Haushalte Wohngeld. Der Rechner berücksichtigt die Miethöchstbeträge nach Mietstufe, die Haushaltsgröße sowie eine Heizkosten- und Klimakomponente.

Gib deine Haushaltsgröße, Mietstufe, Warmmiete und das monatliche Nettoeinkommen ein. Der Rechner zeigt sofort eine Orientierung über deinen möglichen Anspruch.

Beispielrechnung

Beispiel: 2-Personen-Haushalt, Mietstufe IV, 700 € Warmmiete, 1.500 € Nettoeinkommen. Miethöchstbetrag: 633 €, anerkannte Miete: 633 €.

Eigenanteil (30 %): 450 €. Wohngeld-Basis: 183 €, mit Heiz-/Klimakomponente: ca. 210 €/Monat (2.526 €/Jahr).

Tipps

  • Die Mietstufe hängt von der Gemeinde ab – Großstädte haben meist Mietstufe V–VII, ländliche Gebiete I–III.
  • Seit 2023 gibt es eine permanente Heizkosten- und Klimakomponente, die den Wohngeld-Betrag erhöht.
  • Wohngeld muss beantragt werden – es gibt keine automatische Auszahlung. Zuständig ist die Wohngeldbehörde der Gemeinde.
  • Auch Eigentümer können Wohngeld als Lastenzuschuss beantragen, wenn ihr Einkommen gering ist.

Häufige Fragen

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