Urlaubstage-Rechner – Resturlaub & Urlaubsanspruch berechnen 2026 | SmartToolbox.de
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Urlaubstage-Rechner

Stand: März 2026

Berechne deinen Urlaubsanspruch, Resturlaub und anteiligen Urlaub bei Ein- oder Austritt. Gesetzlicher Mindesturlaub: 20 Tage (5-Tage-Woche).

Urlaubsanspruch 2026

Gesetzlicher Mindesturlaub20 Tage
Jahresanspruch28 Tage
Bereits genommen10 Tage
Verbleibende Urlaubstage18 Tage

Übertragung: Nicht genommener Urlaub kann grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden. Danach verfällt er, sofern der Arbeitgeber dich nicht auf den Verfall hingewiesen hat (BAG-Rechtsprechung).

Hinweis: Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage (6-Tage-Woche) bzw. 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche). Viele Tarifverträge und Arbeitsverträge gewähren mehr. Bei Teilzeit gilt der Urlaub anteilig zur Vollzeitstelle.

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Diese Berechnung basiert auf allgemeinen Richtwerten. Rechtliche Entscheidungen sollten immer mit einem Anwalt abgestimmt werden.

Was ist ein Urlaubstage-Rechner?

Der Urlaubstage-Rechner hilft dir, deinen gesetzlichen Urlaubsanspruch, deinen Resturlaub und den anteiligen Urlaub bei unterjährigem Ein- oder Austritt zu berechnen. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) garantiert jedem Arbeitnehmer mindestens 24 Werktage (6-Tage-Woche) bzw. 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche) Urlaub pro Jahr.

Viele Tarifverträge und Arbeitsverträge gewähren mehr Urlaub. Bei Teilzeitbeschäftigung wird der Urlaub anteilig zur Vollzeitstelle berechnet. Bei Ein- oder Austritt unterjährig entsteht nur ein anteiliger Urlaubsanspruch auf Basis der Beschäftigungsmonate.

Nicht genommener Urlaub kann in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden. Danach verfällt er – sofern der Arbeitgeber dich nicht auf den drohenden Verfall hingewiesen hat (BAG-Rechtsprechung).

Beispielrechnung

Beispiel: 5-Tage-Woche, 28 Tage Jahresurlaub, 10 Tage bereits genommen. Resturlaub = 28 − 10 = 18 Tage.

Bei Eintritt im April (5-Tage-Woche, 28 Tage): Monate April–Dezember = 9 Monate. Anteiliger Urlaub = 28 ÷ 12 × 9 = 21 Tage.

Tipps

  • Plane deinen Urlaub frühzeitig und achte auf die Übertragungsfrist bis zum 31. März des Folgejahres.
  • Seit dem BAG-Urteil 2022 verfällt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber dich ausdrücklich auf den Verfall hingewiesen hat.
  • Bei langen Krankheiten (Burnout, Unfall) bleibt der Urlaubsanspruch bis zu 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres erhalten.
  • Beim Austritt aus dem Unternehmen ist nicht genommener Urlaub finanziell abzugelten – das nennt sich Urlaubsabgeltung.

Häufige Fragen

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