Überstunden-Rechner
Berechne deine Überstundenvergütung oder deinen Freizeitausgleich – mit oder ohne Zuschlag. Inkl. Stundenlohn, Wochen-, Monats- und Jahreswerte.
Überstunden-Berechnung
Dokumentationspflicht: Arbeitgeber sind verpflichtet, Überstunden zu dokumentieren. Halte deine geleisteten Stunden schriftlich fest – z.B. per Arbeitszeiterfassung oder Notiz (EuGH-Urteil C-55/18).
Hinweis: Die Vergütungspflicht für Überstunden hängt von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung ab. Pauschale Überstundenregelungen (z.B. „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten") sind nur bei klar begrenzter Stundenanzahl wirksam. Gesetzlich gilt: max. 10 Std./Tag, max. 48 Std./Woche im Durchschnitt.
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Diese Berechnung ist unverbindlich. Steuerliche Angaben basieren auf allgemeinen Richtwerten 2026. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater.
Was ist ein Überstunden-Rechner?
Der Überstunden-Rechner berechnet deine Überstundenvergütung oder deinen Freizeitausgleich auf Basis deines Bruttogehalts, deiner Vertragsstunden und der tatsächlich geleisteten Stunden. Überstunden entstehen, wenn Arbeitnehmer mehr als die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit leisten.
Der Stundenlohn ergibt sich aus deinem Bruttogehalt geteilt durch Vertragsstunden × 4,33 (Wochen pro Monat). Optional kannst du einen Überstundenzuschlag von 25 % oder 50 % wählen, der in vielen Tarifverträgen üblich ist.
In Deutschland gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Maximal 10 Stunden täglich und im Durchschnitt 48 Stunden pro Woche sind erlaubt. Überstunden dürfen nicht unbegrenzt angeordnet werden.
Beispielrechnung
Beispiel: 3.500 € Brutto, 40 Vertragsstunden, 44 tatsächliche Stunden, 25 % Zuschlag. Stundenlohn = 3.500 ÷ (40 × 4,33) = 20,23 €/h.
Stundenlohn mit 25 % Zuschlag = 25,28 €/h. 4 Überstunden × 25,28 = 101,13 €/Woche. Pro Monat (× 4,33) = ca. 437,88 €.
Tipps
- ▸Halte deine Überstunden schriftlich fest – Arbeitgeber sind seit dem EuGH-Urteil C-55/18 zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet.
- ▸Prüfe deinen Arbeitsvertrag: Pauschale Klauseln wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" sind nur bei klar begrenzter Stundenanzahl wirksam.
- ▸Vereinbare mit dem Arbeitgeber rechtzeitig, ob Überstunden als Auszahlung oder Freizeitausgleich abgegolten werden.
- ▸Freizeitausgleich muss in der Regel innerhalb von 3 Monaten genommen werden, sofern kein Arbeitszeitkonto besteht.