Nebenkostenrechner
Berechne deine monatlichen Nebenkosten aufgeschlüsselt nach Heizung, Wasser, Müll und mehr – und ermittle deine Gesamtwarmmiete.
Nebenkostenaufschlüsselung
Nebenkostenabrechnung & Nachzahlung: Vermieter rechnen Nebenkosten i.d.R. jährlich ab. Bei Abweichung zwischen geleisteter Vorauszahlung und tatsächlichen Kosten droht eine Nachzahlung. Überprüfe deine jährliche Abrechnung sorgfältig – Fehler sind häufig!
Hinweis: Die Berechnung basiert auf bundesdeutschen Durchschnittswerten 2025/2026. Tatsächliche Nebenkosten variieren je nach Gebäude, Vermieter und regionalen Preisen erheblich. Maßgeblich ist die vom Vermieter erstellte Nebenkostenabrechnung.
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Diese Berechnung ist unverbindlich. Steuerliche Angaben basieren auf allgemeinen Richtwerten 2026. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater.
Was ist ein Nebenkostenrechner?
Der Nebenkostenrechner schätzt deine monatlichen Nebenkosten auf Basis von Wohnfläche, Personenzahl, Heizungsart und Bundesland. Nebenkosten – auch Betriebskosten genannt – umfassen alle laufenden Kosten einer Wohnung außer der Kaltmiete.
Typische Nebenkosten sind Heizung, Warmwasser, Wasser und Abwasser, Müllentsorgung, Hausmeister, Gebäudeversicherung und Aufzug. Im deutschen Mietrecht sind Vermieter verpflichtet, über umlagefähige Betriebskosten jährlich abzurechnen.
Der Rechner gibt dir eine Orientierung für deine Warmmiete. Die tatsächlichen Nebenkosten hängen von deinem individuellen Verbrauch und den konkreten Verträgen des Vermieters ab.
Beispielrechnung
Beispiel: 75 m² Wohnfläche, 2 Personen, Gasheizung, Bayern. Heizung: 75 × 1,25 = 93,75 €/Monat. Wasser/Abwasser: 2 × 35 × 1,05 = 73,50 €.
Müll: 15 €, Hausmeister: 9 €, Versicherungen: 9 €, Sonstiges: 11 €. Gesamte Nebenkosten: ca. 211 €/Monat. Warmmiete bei 900 € Kaltmiete: 1.111 €/Monat.
Tipps
- ▸Die Nebenkostenabrechnung muss dir spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen.
- ▸Prüfe jede Nebenkostenabrechnung genau – häufige Fehler sind falsche Verteilerschlüssel oder nicht umlagefähige Kosten.
- ▸Heizkosten müssen mindestens zu 50 % nach Verbrauch abgerechnet werden, nicht pauschal nach Fläche.
- ▸Verlange immer Einsicht in die Originalbelege der Nebenkosten – das ist dein Recht als Mieter.