Kindergeld-Rechner
Berechne dein Kindergeld 2026 – pro Kind, pro Monat und pro Jahr. Inkl. Hinweis auf Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag.
Kindergeld 2026
Kinderzuschlag: Familien mit geringem Einkommen können zusätzlich bis zu 292 €/Monat je Kind erhalten. Antrag beim Familienkasse.
Kinderfreibetrag als Alternative: Statt Kindergeld kann das Finanzamt den Kinderfreibetrag (6.612,00 € je Kind, 2026) anrechnen – wenn dieser steuerlich günstiger ist. Das Finanzamt prüft dies automatisch bei der Steuererklärung (Günstigerprüfung).
Hinweis: Kindergeld wird für Kinder bis 18 Jahre (in Ausbildung/Studium bis 25 Jahre) gezahlt. Der Betrag gilt ab Januar 2025: einheitlich 250 € pro Kind. Die Berechnung dient der Orientierung – maßgeblich sind die Feststellungen der Familienkasse.
Ergebnis exportieren
Diese Berechnung ist unverbindlich. Steuerliche Angaben basieren auf allgemeinen Richtwerten 2026. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater.
Was ist ein Kindergeld-Rechner?
Der Kindergeld-Rechner zeigt dir, wie viel Kindergeld du 2026 für deine Kinder erhältst. Das Kindergeld beträgt seit Januar 2025 einheitlich 250 € pro Kind und Monat – unabhängig davon, ob es das erste, zweite oder fünfte Kind ist.
Kindergeld wird von der Familienkasse ausgezahlt und steht grundsätzlich allen Eltern mit Wohnsitz in Deutschland zu, bis das Kind 18 Jahre alt ist. In Ausbildung oder Studium kann der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr bestehen.
Neben dem Kindergeld gibt es weitere Leistungen wie den Kinderzuschlag (bis zu 292 €/Monat je Kind) für Familien mit geringem Einkommen sowie den Kinderfreibetrag als steuerliche Alternative.
Beispielrechnung
Beispiel: 3 kindergeldberechtigte Kinder. Kindergeld: 3 × 250 € = 750 €/Monat, 9.000 €/Jahr.
Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob der Kinderfreibetrag (6.612 €/Kind) steuerlich günstiger ist als das Kindergeld (Günstigerprüfung). In diesem Fall wird das Kindergeld verrechnet.
Tipps
- ▸Stelle den Antrag auf Kindergeld so früh wie möglich – Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten 6 Monate gezahlt.
- ▸Auch bei Nicht-Erwerbstätigkeit besteht Anspruch auf Kindergeld, solange die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
- ▸Für Kinder in Ausbildung oder Studium gilt: Kindergeld bis 25 Jahre, wenn eine erste Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen ist.
- ▸Prüfe den Kinderzuschlag, wenn dein Einkommen zwar die Grundsicherung überschreitet, aber nicht für den Lebensunterhalt der Kinder ausreicht.