Homeoffice-Pauschale-Rechner
Berechne deine Homeoffice-Pauschale 2026: 6 €/Tag, max. 210 Tage (1.260 €/Jahr). Mit geschätzter Steuerersparnis und Anlage-N-Hinweis.
Homeoffice-Pauschale 2026
Anlage N: Die Homeoffice-Pauschale wird in der Steuererklärung in der Anlage N unter Werbungskosten eingetragen. Belege sind nicht nötig – die Tagespauschale gilt ohne Einzelnachweis.
Hinweis: Die Steuerersparnis ist eine Näherungsberechnung auf Basis eines vereinfachten Grenzsteuersatzes. Die tatsächliche Ersparnis hängt von deiner persönlichen Steuersituation ab. Tage im Homeoffice und am regulären Arbeitsplatz am selben Tag zählen nur einmal.
Ergebnis exportieren
Diese Berechnung ist unverbindlich. Steuerliche Angaben basieren auf allgemeinen Richtwerten 2026. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater.
Was ist ein Homeoffice-Pauschale-Rechner?
Die Homeoffice-Pauschale ermöglicht es, Arbeitstage im Homeoffice steuerlich geltend zu machen – ohne Einzelnachweise oder ein separates Arbeitszimmer. Für jeden Tag, an dem du ausschließlich zu Hause arbeitest, kannst du 6 € als Werbungskosten absetzen.
Die Pauschale gilt seit 2023 dauerhaft und wurde auf maximal 210 Tage pro Jahr erhöht – das entspricht einer maximalen Abzugsfähigkeit von 1.260 €/Jahr. Sie wird in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen.
Unser Rechner berechnet deine Pauschale und schätzt die Steuerersparnis anhand deines Einkommens und deiner Steuerklasse. So siehst du sofort, was dir die Homeoffice-Tage steuerlich bringen.
Beispielrechnung
Beispiel: 150 Homeoffice-Tage, 55.000 € Jahresbrutto, Steuerklasse 1. Homeoffice-Pauschale: 150 × 6 € = 900 €.
Grenzsteuersatz ca. 32 %. Steuerersparnis: 900 × 32 % = 288 €. Da 900 € über der Werbungskostenpauschale (1.230 €) liegt erst bei > 205 Tagen, wird hier die volle Pauschale anerkannt.
Tipps
- ▸Die Homeoffice-Pauschale und die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) können nicht für denselben Tag kombiniert werden.
- ▸Wenn dein Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit bildet, können die tatsächlichen anteiligen Kosten oft höher sein.
- ▸Belege sind für die Tagespauschale nicht erforderlich – du musst lediglich die Anzahl der Homeoffice-Tage angeben.
- ▸Die Werbungskostenpauschale von 1.230 € wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt – die Homeoffice-Pauschale wirkt erst darüber hinaus zusätzlich.