Bürgergeld-Rechner
Berechne deinen voraussichtlichen Bürgergeld-Anspruch – Regelsatz, Mehrbedarf und Kosten der Unterkunft.
Bedarfsberechnung (monatlich)
monatlicher Anspruch
Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Näherungsberechnung. Der tatsächliche Bürgergeld-Anspruch hängt von weiteren Faktoren ab (z.B. Vermögen, tatsächliche Unterkunftskosten, besondere Mehrbedarfe, Kranken- und Pflegeversicherung). Die Regelsätze entsprechen dem Stand 2026. Die Kosten der Unterkunft werden in dieser vereinfachten Berechnung nicht gedeckelt. Die Berechnung ersetzt keine offizielle Beratung durch das Jobcenter.
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Diese Berechnung basiert auf allgemeinen Richtwerten. Rechtliche Entscheidungen sollten immer mit einem Anwalt abgestimmt werden.
Was ist ein Bürgergeld-Rechner?
Der Bürgergeld-Rechner ermittelt deinen voraussichtlichen Anspruch auf Bürgergeld (ehemals Hartz IV). Das Bürgergeld ist die zentrale Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Deutschland und sichert den Lebensunterhalt, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht.
Der Rechner berücksichtigt die aktuellen Regelsätze 2026, die Haushaltsform (Single, Paar, Alleinerziehend), Kinder nach Altersgruppen, die Kosten der Unterkunft sowie Freibeträge auf Erwerbseinkommen. So erhältst du eine schnelle Orientierung über deinen möglichen Anspruch.
Die Berechnung erfolgt in Echtzeit direkt im Browser. Deine Eingaben werden nicht an Server übertragen – vollständig datenschutzkonform.
Beispielrechnung
Beispiel: Alleinerziehend mit 1 Kind (10 Jahre), 500 € Erwerbseinkommen, 650 € Warmmiete. Regelsatz Erwachsener: 563 €, Kind 6–13: 390 €, Mehrbedarf Alleinerziehend: 203 €, Wohnung: 650 €. Gesamtbedarf: 1.806 €.
Anrechenbares Einkommen nach Freibeträgen: ca. 320 €. Bürgergeld-Anspruch: ca. 1.486 €/Monat.
Tipps
- ▸Freibeträge auf Erwerbseinkommen: Die ersten 100 € bleiben komplett anrechnungsfrei, danach gelten gestaffelte Freibeträge.
- ▸Kosten der Unterkunft werden in der Regel in tatsächlicher Höhe übernommen – prüfe die Angemessenheitsgrenzen deiner Kommune.
- ▸Alleinerziehende erhalten einen Mehrbedarf von bis zu 36 % des Regelsatzes.
- ▸Vermögen bis zum Schonvermögen (15.000 € pro Person) wird nicht angerechnet.